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Schöffenwahl 2023 - Bewerben Sie sich jetzt!

Schöffenwahl 2023 - Bewerben Sie sich jetzt! (Bild vergrößern)
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In diesem Jahr werden die Schöffinnen und Schöffen gewählt, die für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren in Schleswig-Holstein mitwirken. Das Amt der Schöffin oder des Schöffen bietet nicht nur die Gelegenheit, Einblicke in Kriminalfälle zu erhalten, sondern selbst vor Gericht über den Ausgang der Verfahren mitzuentscheiden. Die spannende Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Motivation.

 

Schöffinnen und Schöffen brauchen keine juristischen Vorkenntnisse. Der Rechtsstaat möchte ganz bewusst Menschen mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen, die andere Berufs- und Lebenserfahrungen mitbringen. Zusammen mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern werden die Schöffinnen und Schöffen an den Verhandlungen teinhemen und am Ende mit diesen das Urteil fällen. Verurteilung oder Freispruch / Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährung? Schöffinnen und Schöffen haben es mit in der Hand, denn ihre Stimme zählt am Ende der Verhandlung genauso viel wie die der Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

 

Quelle: Schleswig-Holstein Holstein Schöffenwahl

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