Positiver Selbsttest: Was ist zu tun?
Neben den von Fachpersonal durchgeführten Schnelltests (1 x wöchentlich für jeden kostenfrei) sind seit einigen Wochen auch Selbsttests auf dem Markt.
Wenn beim Selbsttest ein positives Ergebnis angezeigt wird, sind zwingend die Vorschriften der jeweils aktuellen Landesverordnung bzw. Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg einzuhalten.
U.a. gilt folgendes (Stand 25.03.2021):
- Die positiv getestete Person muss sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben.
- Das Testergebnis muss unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in einer Teststation bestätigt werden oder es ist nach telefonischer Voranmeldung unverzüglich ein Hausarzt zur Durchführung eines PCR-Tests aufzusuchen. Dies nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Zwischenstopps jeglicher Art sind verboten.
Mit einem klick zu den jeweils gültigen Verordnungen, die im Kreis Segeberg gelten: